Testament mit Miterben, Vermächtnissen und Testamentsvollstrecker. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Testament mit Miterben, Vermächtnissen und Testamentsvollstrecker in der Abwicklung
Es kommt häufig vor, das ein Testament die Miterben benennt, Vermächtnisse aussetzt und einen Testamentsvollstrecker zur Erfüllung der Vermächtnisse benennt. So auch in unserem unten beschriebenen Fall. Die Witwe hatte ihre vier Kinder zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Im Nachlass befanden sich drei Immobilien im Wert von jeweils ca. 500.000 Euro und Geldvermögen von 600.000 Euro. Die Witwe hatte für ihre Kinder zugleich Vermächtnisse ausgesetzt. Die ersten drei sollten je ein Hausgrundstück erhalten und das vierte Kind ein Geldvermächtnis in Höhe von 500.000 Euro. Der Testamentsvollstrecker schrieb die ersten drei Kinder an und bat sie zu einem Notartermin zu erscheinen. Das vierte Kind bat er um Mitteilung der Kontonummer. Daraus entspann sich folgender Briefwechsel mit dem vierten Kind.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ruby
danke für Ihre Nachricht. Sie schreiben, dass Sie die drei Immobilien aus dem Nachlass meiner Mutter an meine drei Geschwister übertragen und an mich das Geld auszahlen wollen. Wenn Sie als Testamentsvollstrecker die Immobilien beim Notar übertragen, bin ich bei dem Termin auch gefragt, da ich ja keine Immobilie erbe?
In dem Schreiben an das Grundbuchamt wegen der Grundbuchberichtigung wurde ich allerdings als Mitglied der Erbengemeinschaft der Immobilien bezeichnet und im Grundbuch eingetragen. Wie ist das zu verstehen, ich dachte ich wäre hier außen vor?
Über eine kurze Klärung freue ich mich.
Danke Katja Meyer
Sehr geehrte Frau Meyer,
das ist ganz einfach. Das Vermögen Ihrer Mutter ist auf die vier Kinder als Erben übergegangen. Das ist einfach rechtstechnisch so. Das Vermögen des Erblassers wird sozusagen in den Sack der Erben geschüttet und jeder von ihnen vieren hat eine Schnur um dieses Sackende, zum Verschließen und zum Tragen. In diesem Sack ist alles drin. Häuser, Gelder, Stühle, Auto. Dann kommen die Vermächtnisse. Wer ein Vermächtnis hat, kann von den vier Erben verlangen, dass sie die Schnur aufmachen, damit er sich sein Vermächtnis aus dem Sack angeln kann. Sie das Geld, die anderen die Häuser. Sie sind – wie die anderen drei – zugleich Erbe und Vermächtnisnehmer, also sowohl Schnur als auch Angel. Jetzt kommt aber hinzu, dass es einen Testamentsvollstrecker gibt. Der Testamentsvollstrecker kann sowohl die Schnüre öffnen als auch die Gegenstände herausangeln. Das bin also ich. Ich muss die Vermächtnisse aber den Vermächtnisnehmern also den Anglern auch übergeben. Die Angler müssen mitmachen. Sie indem Sie mir Ihre Kontonummer angeben, ihre Geschwister wegen der Häuser indem sie beim Notar zustimmen, dass sie als Eigentümer der Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden.
Ich brauche Sie also bei den Grundstücksübertragungen vor dem Notar nicht.
Sobald ich die exakten Konten und Bankguthaben von der Bank habe werde, werde ich – wie mit allen Beteiligten vereinbart – Ihnen den Geldbetrag aus dem Vermächtnis überweisen und ihren Geschwistern die Grundstücke übertragen. Damit sind die Vermächtnisse erledigt.
Was dann noch im Sack ist, z.B. die übrig gebliebenen 100.000 Euro etc. gehört Ihnen Vieren zu gleichen Teilen als Erben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Ruby
Rechtsanwalt