Pflichtteil für noch nicht geborenes Kind. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Pflichtteil für Kind, auch wenn es bei Schenkung des Erblassers an Ehegatten noch nicht geboren war
BGH gibt Theorie der Doppelberechtigung bei ergänzungsberechtigten Abkömmlingen auf!
Der BGH hat mit Urteil vom 23.05.2012, Az. VI ZR 250/2011 entschieden, dass auch ein bei Schenkung noch nicht geborener Abkömmling Anspruch auf Pflichtteilsergänzung haben kann und damit zumindest insoweit die sogenannte Theorie der Doppelberechtigung, das heißt Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalls als auch der Schenkung, aufgegeben. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein 1990 geborenes Kind auch seinen Pflichtteil aus einer Schenkung des 2022 verstorbenen Vaters bekommt, welche dieser im Jahre 1980 seiner Ehefrau gemacht hat. Hier hilft auch die allgemeine 10-Jahresfrist nicht weiter, da diese bei Ehegattenschenkungen nicht gilt.