Muss ich mein Testament hinterlegen, damit es wirksam ist? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss ich mein Testament hinterlegen, damit es wirksam ist?
Nein, ein handschriftliches Testament muss nicht hinterlegt werden, um wirksam zu sein. Dies Aussage gilt für alle handschriftlich errichteten Testamente, also für ein Testament, das nur für den Erblasser selber gilt und auch für gemeinschaftliche Testamente, die nur Ehegatten errichten können (also alle gemeinschaftlichen Testamente oder das Berliner Testament).