Pflichtteil ist nur eine Geldabfindung und kein Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Pflichtteil ist nur eine Geldabfindung und kein Erbrecht
Der Pflichtteil steht Kindern zu, wenn sie enterbt sind. Er steht auch dem enterbten Ehegatten zu. Sind keine Kinder oder Enkelkinder des Erblassers bei seinem Tod vorhanden und leben die Eltern noch sind auch diese pflichtteilsberechtigt.
Der Pflichtteilsberechtigte wird aber nicht Mitglied der Erbengemeinschaft. Er muss bildlich gesprochen draußen bleiben. Er steht vor dem Erbenhaus und darf nicht rein. Er hat nur die Pflichtteilspistole in der Hand, mit der er eine Geldabfindung für seinen Hinauswurf verlangen kann.
In Deutschland und Österreich ist der Pflichtteil also ein bloßer Geldanspruch, der in drei Jahren verjährt.