Bei Demenz: Nachlasspflegschaft trotz im Testament bestimmter Testamentsvollstreckung, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Bei Demenz: Nachlasspflegschaft trotz im Testament bestimmter Testamentsvollstreckung

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

Bei  konkreten Anhaltspunkten für Testierunfähigkeit des Erblassers ist ein Fürsorgebedürfnis für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft im Dienste der endgültigen Erben nicht
dadurch ausgeschlossen ist, dass der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet und dem Testamentsvollstrecker weitgehende Befugnisse eingeräumt hat. Maßgebend war, dass gerade die Wirksamkeit der Anordnung der Testamentsvollstreckung fraglich war.

Quelle und Vertiefungshinweis: OLG Düsseldorf vom 7. 9. 2012, I-3 Wx 141/1263 in ZEV 2013, 516.

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