Nachlassgläubiger hat Akteneinsichtsrecht bei Ausschlagung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Nachlassgläubiger hat Akteneinsichtsrecht bei Ausschlagung
Ein Nachlassgläubiger darf dann Einsicht in die Akten des Gerichts nehmen, wenn das Gericht die Erbschaftsausschlagung des gesetzlichen Vertreters für den minderjährigen Erben genehmigt hat und ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht besteht.
OLG Karlsruhe v. 11.03.2010, 20 WF 20/10
NJW-Spezial 2010, 711