Nachlassgläubiger hat Akteneinsichtsrecht bei Ausschlagung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

Nachlassgläubiger hat Akteneinsichtsrecht bei Ausschlagung

Ein Nachlassgläubiger darf dann Einsicht in die Akten des Gerichts nehmen, wenn das Gericht die Erbschaftsausschlagung des gesetzlichen Vertreters für den minderjährigen Erben genehmigt hat und ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht besteht.

OLG Karlsruhe v. 11.03.2010, 20 WF 20/10
NJW-Spezial 2010, 711

 

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