Blaue Flagge mit Paragraphenzeichen aus EU-Sternen.

Neues EU-Erbrecht: Gilt das neue EU-Erbrecht in allen Mitgliedstaaten der EU? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Gilt das neue EU-Erbrecht in allen Mitgliedstaaten der EU?

Grundsätzlich ja. Ausnahmen sind aber Dänemark und Irland sowie – ohnehin nicht mehr zur EU gehörend – Großbritannien, die der EU-Erbrechtsverordnung nicht beigetreten sind. Dort bleibt alles beim Alten.

 

 

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