Neues EU-Erbrecht: Gilt das neue EU-Erbrecht in allen Mitgliedstaaten der EU? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Gilt das neue EU-Erbrecht in allen Mitgliedstaaten der EU?
Grundsätzlich ja. Ausnahmen sind aber Dänemark und Irland sowie – ohnehin nicht mehr zur EU gehörend – Großbritannien, die der EU-Erbrechtsverordnung nicht beigetreten sind. Dort bleibt alles beim Alten.