Frankreich

Europäisches Erbrecht: Frankreich. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Europäisches Erbrecht:  Frankreich. 

1. Deutsches Vermögen kann nach französischem Recht vererbt werden

Der frankophile Oberstudienrat O hinterlässt Immobilien und Geldvermögen in Deutschland und eine Gesellschaftsbeteiligung in Frankreich. Er will, dass französisches, gesetzliches Erbrecht für seinen gesamten Nachlass gilt, weil er das gerechter findet. Hinterlässt der französische Erblasser seinen Ehegatten und gemeinsame Kinder, so kann der überlebende Ehegatte zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlasses oder dem Eigentum an ¼ am Nachlass wählen. Er muss nur seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins schöne Südfrankreich verlegen. Dann gilt bei seinem Tod für den gesamten Nachlass, also auch die Immobilien und das Geldvermögen in Deutschland französisches Erbrecht. Die deutschen Nachlassgerichte dürfen auch keinen Erbschein und kein Europäisches Nachfolgezeugnis ausstellen.

2. Erbvertrag und Ehegattentestament für Franzosen jetzt möglich

In Deutschland lebende Franzosen können jetzt ein Berliner Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen.

Zum französischen Noterbrecht klicken Sie hier.

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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