Volksbank Villingen
Volksbank Villingen

Ehegatten: Beim Oder-Konto alleine abheben, beim Und-Konto nur gemeinsam. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Ehegatten: Beim Oder-Konto alleine abheben, beim Und-Konto nur gemeinsam

Das Oder-Konto ist Bankkonto. Bankkonten (von Italienisch „conto“: Rechnung, Konto, Zahlung) sind (Bestands-)Konten, die eine Bank für ihre Kunden führt. Es werden Einzelkonten und Gemeinschaftskonten unterschieden.

Ein Einzelkonto ist ein Konto, das nur einen Kontoinhaber hat. Gleichzeitig können aber mehrere Personen (z. B. gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte) über das Konto verfügungsberechtigt sein.

Von einem Gemeinschaftskonto spricht man, wenn mehrere Kontoinhaber (natürliche oder juristische Personen) vorhanden sind.

Als Gemeinschaftskonten gibt es Und- und Oder-Konten.

Und-Konto: Die Inhaber eines solchen Kontos können nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen (wenn nichts anderes auf der Konto- bzw. Depoteröffnung steht ist es ein Und-Depot). Die Ausstellung von Karten zur Geldabhebung oder bargeldlosen Verfügung (ec-Karten, Kreditkarten usw.) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Kontoinhaber bevollmächtigen sich gegenseitig, so dass doch eine Einzelverfügungsberechtigung vorliegt.

Oder-Konto: Bei einem Oder-Konto sind alle Inhaber berechtigt, auch ohne den anderen Inhaber über das Konto zu verfügen. Ob ein Oder-Konto nur durch Widerruf aller oder auch eines einzelnen Inhabers zu einem Und-Konto umgewandelt werden kann, ist strittig.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren