Patchwork-Testament: Gefahr wegen Sorgerechts des Ex-Partners. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Patchwork-Testament: Gefahr wegen Zugewinn des längerlebenden Partners
Bei Testamenten von Patchworkfamilien gibt es vieles zu beachten. Angenommen man hat testamentarisch alles geregelt, ist sich mit den Kindern einig und beide Ehegatten haben – wie die Kinder – Pflichtteilsverzichte vereinbart. Da kann nichts mehr passieren? Weit gefehlt. Der länger lebende Ehegatte könnte trotz seines Pflichtteilsverzichtes im Falle einer Ausschlagung der Erbschaft die Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen.
Dies kann durch die ehevertraglich Vereinbarung der Gütertrennung vermieden werden, die ohnehin oftmals gewünscht sein wird, nachdem man Scheidungserfahrungen aus der ersten Ehe gesammelt hat. Für die Patchworkehe sollte also ein Ehevertrag geschlossen werden, wenn man ganz auf Nummer sicher gehen will.