Patchworkfamilie: Taugt da ein Berliner Testament? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Patchworkfamilie: Taugt da ein Berliner Testament?
Das ist grundsätzlich der Fall, doch will hier vieles Genau überlegt sein. Das Besondere am Berliner Testament ist, dass man darin Erbeinsetzungen und Vermächtnisse verbindlich anordnen kann. Der überlebende Ehepartner kann dann solche „bindenden“ Verfügungen nicht mehr einseitig durch ein neues Testament abändern, wenn der andere Ehegatte verstorben ist. Die Bindung kann somit sinnvoll zum Schutz der eigenen Kinder eingesetzt werden. Ist der andere Ehegatte der Überlebende werden die eigenen Kinder bindend Schlusserben. Die Kinder des Überlebenden werden nicht bindend zu Schlusserben gemacht, so dass der überlebende Ehegatte noch reagieren kann, wenn sich die eigenen Kinder ihm gegenüber ungebührlich verhalten.
Aufgepasst werden muss aber immer auf die Pflichtteile der Kinder. Setzt man zum Beispiel drei Kinder zu je 1/3 als Schlusserben ein und ist nur eines der drei Kinder leibliches Kind des überlebenden Ehepartners, dann ist dessen Pflichtteil mit 50 % höher als der Erbteil mit 33,33 Prozent. Hier bedarf es besonderer Gestaltungen oder eines Pflichtteilsverzichts.
Eine Kombination mit Pflichtteilsverzichten ist also sinnvoll.