Patchwork-Familie: Ist ein Berliner Testament sinnvoll?

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Patchwork-Familie: Ist ein Berliner Testament sinnvoll? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Patchwork-Familie: Ist ein Berliner Testament sinnvoll?

Wenn Sie verheiratet sind, können Sie ein Berliner Testament errichten, in dem Sie beide sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder aus beiden Ehen zu Schlusserben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten. Allerdings kann es Schwierigkeiten wegen des Pflichtteilrechts geben. Wenn z.B. der Mann zwei Kinder hat und die Frau ein Kind, beerben sich beim Berliner Testament zuerst die Eheleute als Alleinerben, z.B. die Ehefrau den zuerst versterbenden Mann. Wollten die Eheleute die drei Kinder gleich behandeln und setzen sie alle drei als Schlusserben zu 1/3 ein, entsteht folgendes Problem: Die Ehefrau hatte nur ein Kind, dessen Pflichtteil nach ihrem Tod die Hälfte des Gesamtnachlasses beträgt. Das Kind der Frau kann dann die Hälfte verlangen und die Stiefgeschwister erhalten nur jeweils 1/4. Das ist bei der Testamentsgestaltung zu beachten.

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