Strafbar?

Testament nicht beim Nachlassgericht abgeliefert? Schadensersatz droht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testament nicht beim Nachlassgericht abgeliefert? 

Frage:

Ich habe ein für mich ungünstiges Testament im Haus meiner verstorbenen Lebensgefährtin aus Versehen weggepackt. Was kann mir jetzt passieren?

Ich hatte nach dem Tod meiner Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung persönliche Unterlagen gefunden. Ich habe sie nicht durchgesehen, sondern in eine Kiste gepackt. Die hab ich dann im Keller verstaut. Unter den Unterlagen befand sich auch eine für mich ungünstige „Ergänzung“ zu ihrem früheren Testament, das für mich günstiger war. Die Ergänzung wäre für die anderen Erben schon wichtig gewesen.

Antwort:

Weil Sie die Verfügung fahrlässig nicht unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert haben, müssen Sie den anderen Erben Schadensersatz zahlen, z.B. die Kosten für Gerichtsverfahren.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied:

Wer es  fahrlässig unterlässt, ein in seinem Besitz befindliches Testament beim Nachlassgericht abzuliefern, macht sich schadensersatzpflichtig.

OLG Brandenburg, Urteil vom 12. 3. 2008 – 13 U 123/07

Gut zu wissen

Wer ein Testament absichtlich nicht abliefert, kann sich der Urkundenunterdrückung strafbar machen

 

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