Testamentsanfechtung wegen Irrtums. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Testamentsanfechtung wegen Irrtums
Die Anfechtung des Testaments ist nach dem Tode des Erblassers möglich, wenn der Erblasser bei der Testamentserrichtung irrtümlich angenommen hat
- sein überlebender Ehegatte werde nicht mehr heiraten, was dann doch geschah
- die Bedachten seien miteinander verheiratet, was gar nicht der Fall war
- einzelne Abkömmlinge seien wirtschaftlich besser gestellt als andere, was überhaupt nicht der Fall war
- die Bedachte werde ihn pflegen, was sie nicht tut
- sein Vermögen habe einen bestimmten Umfang, was gar nicht stimmte
- seine Ehe mit der Bedachten werde harmonisch verlaufen, was sich als Irrtum herausstellte