Wie berechne ich den Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein Bruchteil des Nachlasswertes. Diesen Bruchteil nennt man auch Pflichtteilsquote. Die Quote ist immer die Hälfte des normalen, gesetzlichen Erbteils.
Beispiel:
Wenn ein Lediger oder Verwitweter zwei Kinder hinterlässt, beträgt der gesetzliche Erbteil für jedes dieser Kinder 1/2. Die Hälfte davon ist der Pflichtteil. Also: 1/2 x 1/2 = 1/4. Jedem dieser Kinder steht ein Viertel des Nachlasswertes in Geld als Pflichtteil zu.
Der Nachlasswert setzt sich zusammen aus dem Vermögen und den Schulden, die ebenso wie die Beerdigungskosten vom Aktivvermögen abgezogen werden. Der Pflichtteil kann in vielen Fällen auch aus früheren Schenkungen des Verstorbenen verlangt werden.
Das Rechenprinzip ist aber immer dasselbe. Der Pflichtteilsberechtigte erhält aus dem Reinwert des Nachlasses einen bestimmten Bruchteil in Geld ausgezahlt.