Verfügungen bei Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker: Können Erben über Nachlassgegenstände verfügen? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testamentsvollstreckung: Können die Erben über Nachlassgegenstände verfügen?

Nein. Das kann nur der  Testamentsvollstrecker. Er hat das alleinige Verfügungsrecht. Die Erben können also nicht zum Beispiel ein Haus, das zum Nachlass gehört, verkaufen. Das kann nur der  Testamentsvollstrecker.

 

 

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