Das Testamentum mysticum, das auf ein anderes Schriftstück Bezug nimmt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen.
Das Testamentum mysticum
ist ein Testament, das auf ein anderes Schriftstück Bezug nimmt und den Inhalt dieses anderen Schriftstücks als Verfügung von Todes wegen anordnet.
Hierbei ist zu unterscheiden:
- Das Schriftstück, auf das im Testament verwiesen wird, ist zwar vom Erblasser ebenfalls selbst errichtet, genügt aber nicht den Formvorschriften für ein Testament. Dann sind auf jeden Fall das in Bezug genommene Schriftstück und die darin enthaltenen Anordnungen nichtig.
- Das in Bezug genommene Schriftstück ist von einem anderen errichtet, z.B. A verfügt, dass das Einzeltestament des B auch als sein Testament gelten soll. Dann ist das Testament insweit wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung nichtig.
§ 2064 BGB Persönliche Errichtung
Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten.
- Das Schriftstück auf, das im Testament Bezug genommen.
wird, ist selbst eine vom Erblasser selbst errichtete früher formwirksame Verfügung von Todes wegen. Dann sind die Verfügungen wirksam.