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⚠️ Insolvenz? Vorsicht bei der Erbausschlagung
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, ‚Fachanwalt für Erbrecht
📈 Ausgangslage:
Frage:
Mein Vater hat als nächste Angehörige lediglich mich, d.h. seine Tochter, und meine zwei Kinder, also seine zwei Enkelkinder hinterlassen. Von einem Testament ist nichts bekannt. Ich käme als gesetzliche Alleinerbin in Betracht. Ich möchte jedoch auf das Erbe verzichten, damit das Vermögen sofort an meine eigenen Kinder fällt, weil ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde. Ist da etwas zu beachten? Kann da was schiefgehen?
🔓 Antwort:
Grundsätzlich ist eine Ausschlagung der Erbschaft bei eigener Insolvenz sinnvoll, da so das Erbe an den Kindern vorbehaltlos übergehen kann und nicht in die Insolvenzmasse fällt.
ABER: Es muss genau geprüft werden, aus welchem Berufungsgrund man zur Erbschaft gelangt:
🔍 Drei mögliche Berufungsgründe:
- ⚖️ Gesetzliche Erbfolge
- 📜 Testament
- ✍️ Erbvertrag
Wenn kein Testament bekannt ist, aber die Frist zur Ausschlagung (6 Wochen) läuft, sollte vorsorglich nur die gesetzliche Erbfolge ausgeschlagen werden – und dies ausdrücklich in der Ausschlagungserklärung vermerkt werden.
⚠️ Achtung: Nicht pauschal aus „allen Berufungsgründen“ ausschlagen!
🔒 Warum das wichtig ist:
Falls später ein Testament gefunden wird, das z. B.
- 💶 steuerlich günstigere Regelungen enthält oder
- ⚡️ insolvenzfeste Gestaltungen (Insolvenztestament) nutzt,
könnte man durch eine pauschale Ausschlagung diesen Vorteil verlieren.
Deshalb:
✅ Ausschlagung nur aus dem bekannten Berufungsgrund!
💔 Ausnahme: Überschuldeter Nachlass
Wenn sicher ist, dass der Nachlass überschuldet ist, sollte man aus allen Berufungsgründen ausschlagen, weil hier kein Vorteil mehr zu erwarten ist – egal, wie man zur Erbschaft kommt.
📊 Fazit:
- ✅ Ausschlagung kann helfen, das Erbe am Insolvenzverwalter vorbeizuleiten
- ⚠️ Aber: Ausschlagung gezielt und mit Blick auf den Berufungsgrund erklären
- 📅 Frist: 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall
- 💼 Bei Unsicherheiten immer rechtlichen Rat einholen
💼 Gerhard Ruby
Rechtsanwalt für Erbrecht