Totenfürsorge

Totenfürsorge: Darf ich meine Frau anonym bestatten lassen, ohne die Kinder zu informieren? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Totenfürsorge: Darf ich meine Frau anonym bestatten lassen, ohne die Kinder zu informieren?

Frage:

Meine Ehefrau ist verstorben. Nach dem Tod haben sich die Kinder und ich zerstritten. Ich bin ganz schön sauer. Jetzt will ich meine Frau anonym beerdigen lassen, ohne den Kindern zu sagen wann und wo die Beerdigung stattfindet. Darf ich das?

Antwort:

Nein.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem solche Fall folgendermaßen entschieden:

Unter den nächsten Angehörigen gebührt dem überlebenden Ehegatten zwar ein Vorrecht bei der Wahrnehmung der Totenfürsorge. Das Recht zur Totenfürsorge umfasst aber nicht die Befugnis, ohne entsprechenden Willen des Verstorbenen eine anonyme Beerdigung unter Ausschluss der anderen nächsten Angehörigen anzuordnen.

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.6.1997, Az.:  32 C 1486/97

 

 

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