Was wird, wenn mein überschuldeter Sohn das Haus erbt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Was wird, wenn mein überschuldeter Sohn das Haus erbt?
Frage:
Ich habe zwei Söhne und ein Haus. Einer ist überschuldet, der andere lebt in geordneten Verhältnissen. Was passiert wenn ich sterbe?
Antwort:
Wenn Sie kein Testament haben gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann fällt Ihr Haus an die Erbengemeinschaft, die aus den beiden Söhnen besteht und an der jeder Sohn einen Erbteil von 1/2 hat. Die Gläubiger Ihres Sohnes können dann den Erbteil ihres verschuldeten Sohnes pfänden und das Haus versteigern lassen. Der Versteigerungserlös geht dann an die Gläubiger. Hier müssen Sie eine Strategie zur Vermeidung dieses Szenarios ausarbeiten, z.B. durch ein sogenanntes Bedürftigentestament. Sie brauchen dazu fachanwaltlichen Rat. Wir helfen Ihnen gerne.