Was wird, wenn mein überschuldeter Sohn das Haus erbt?

Kredit und Grundschuld
Schulden

Was wird, wenn mein überschuldeter Sohn das Haus erbt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Was wird, wenn mein überschuldeter Sohn das Haus erbt?

Frage:

Ich habe zwei Söhne und ein Haus. Einer ist überschuldet, der andere lebt in geordneten Verhältnissen. Was passiert wenn ich sterbe?

Antwort:

Wenn Sie kein Testament haben gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann fällt Ihr Haus  an die Erbengemeinschaft, die aus den beiden Söhnen besteht und an der jeder Sohn einen Erbteil von 1/2 hat. Die Gläubiger Ihres Sohnes können dann den Erbteil ihres verschuldeten Sohnes pfänden und das Haus versteigern lassen. Der Versteigerungserlös geht dann an die Gläubiger. Hier müssen Sie eine Strategie zur Vermeidung dieses Szenarios ausarbeiten, z.B. durch ein sogenanntes Bedürftigentestament. Sie brauchen dazu fachanwaltlichen Rat. Wir helfen Ihnen gerne.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren