Verkehrssteuern besteuern den Vermögensverkehr, z.B. die Erbschaftsteuer
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Rottweil, Radolfzell, Villingen-Schwenningen
Die deutsche Erbschaftsteuer ist eine Verkehrsteuer. Sie knüpft nämlich an den Vermögensverkehr an. Man bezeichnet diesen Vermögensverkehr als auch als Vermögenstransfer oder Vermögensübergang. Vermögensverkehr meint den unentgeltlichen Vermögensübergang vom Zuwender auf Erben oder Beschenkte. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist also eine Verkehrssteuer, die den Vermögenstransfer vom Erblasser oder Schenker auf den Erben oder den Beschenkten besteuert.