Zubehör gehört zum Vermächtnis
Zubehör gehört zum Vermächtnis

Vermächtnis: Was ist mit vermacht?

Vermächtnis: Was ist mit vermacht?

Bei einem Vermächtnis erhält der Bedachte einen Gegenstand aus dem Nachlass, z.B. ein Auto oder ein Haus. Da kann sich schnell mal die Frage stellen, gehört mit das Haus mit allem was darin ist oder nur das Haus? Für das Auto gilt das Gleiche.

Im Gesetz ist geregelt, dass sich das Vermächtnis im Zweifel auch auf das Zubehör der vermachten Sache erstreckt.

§ 2164 BGB Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche (1) Das Vermächtnis einer Sache erstreckt sich im Zweifel auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör. (2) Hat der Erblasser wegen einer nach der Anordnung des Vermächtnisses erfolgten Beschädigung der Sache einen Anspruch auf Ersatz der Minderung des Wertes, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch.

Zubehör ist eine Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.

Beispiele aus der Rechtsprechung

  • So ist zum Beispiel bei einem Haus, die dazugehörige Alarmanlage mit vermacht. Gleiches gilt für die Alarmanlage eines Pkw.
  • Bei einer Apotheke ist die Apothekeneinrichtung mit vermacht
  • Bei einem Geschäftswagen ist das Autotelefon im Auto mit vermacht
  • Bei einem Hausgrundstück ist der Gastank im Erdreich oder im Gebäude mit vermacht
  • Bei einem Haus ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach mit vermacht, wenn sie der Stromversorgung des Gebäudes dient
  • Gleiches gilt für eine Satellitenempfangsanlage
  • Eine leicht demontierbare Sauna ist ebenfalls mit vermacht
  • Die Schankanlage einer Gaststätte ist mit vermacht
  • Das Vermächtnis umfasst auch das Schwimmbecken eines Sauna-Clubs nebst Filter- und Heizanlage
  • Waschmaschine und Wäschetrockner eines Cafés  sind ebenfalls mit vermacht
  • Eine Einbauküche im Haus ist mit vermacht.

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