Dreieck

 

Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Rottweil, Radolfzell, Villingen-Schwenningen

Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall  werden unter Lebenden abgeschlossen (z.B. zwischen 1. Versprechendem – 2. Versprechensempfänger zugunsten eines 3. Bezugsberechtigten). Der Anspruch, den der Bezugsberechtigte auf den Todesfall gegen den Versprechenden erhält, folgt also aus dem Vertrag und nicht aus dem Nachlass. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind z. B. Lebensversicherungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, in denen eine dritter Person als Bezugsberechtigter einen eigenen Anspruch gegen die Versicherung erwirbt. Daneben gibt es Sparverträge und Rentenverträge zugunsten Dritter. Für solche Erwerbe ist nach § 3 Abs. 1 Nur 4 ErbStG Erbschaftsteuer zu zahlen, wenn sie über den Freibeträgen liegen.

 

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren