Kapitallebensversicherung: Geldanlage und Risikoabdeckung in einem. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kapitallebensversicherung: Geldanlage und Risikoabdeckung in einem
Bei einer Kapitallebensversicherung wird eine Risikolebensversicherung mit einer Geldanlage kombiniert. Die Risikolebensversicherung sichert den Todesfall ab und gleichzeitig wird bei der Geldanlage gespart.
Die Kapitallebensversicherung ist rechtlich gesehen ein Vertrag unter Lebenden, dessen Rechtswirkungen beim Erlebens- oder Todesfall eintreten. Als Vertrag unter Lebenden fällt die Versicherung im Todesfall grundsätzlich nicht in den Nachlass. Die Versicherungssumme steht dem im Vertrag benannten Bezugsberechtigen (als Drittem neben Versicherung und Versicherungsnehmer) zu. Sie geht also am Nachlass vorbei (sog. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall). Nur wenn der Vertrag keinen Bezugsberechtigten nennt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass.
Für die Pflichtteilsberechnung wird der Rückkaufswert der Lebensversicherung am Tag des Ablebens angesetzt (siehe auch > Lebensversicherung (Pflichtteil)).