Nachlassinsolvenz oder die Nachlassverwaltung beantragen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Kann ein einzelner Miterbe die Nachlassinsolvenz oder die Nachlassverwaltung beantragen?
1. Die Nachlassinsolvenz kann jeder einzelnen Miterben beantragen, wenn er die Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses glaubhaft macht.
2. Die Anordnung einer Nachlassverwaltung könnten nur alle Miterben gemeinschaftlich beantragen.