Wann erbt die böse Schwiegertochter? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby. Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil
Wann erbt „die böse Schwiegertochter“?
Frage:
Ich würde gerne anders denken, aber ich mag meine Schwiegertochter einfach nicht. Als Mutter hätte ich mir eine andere Frau für meinen Sohn gewünscht. Ich will auf keinen Fall, dass sie etwas von mir erbt. Beerbt sie mich, wenn mein Sohn vor mir verstirbt?
Antwort:
Nach dem Gesetz erben Schwiegerkinder von den Schwiegereltern bei gesetzlicher Erbfolge nichts. Die Schwiegertochter erbt also nach dem Gesetz auch dann nichts von Ihnen, wenn Ihr Sohn vor Ihnen stirbt.
Gut zu wissen:
Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, machen Sie ein Testament mit Vor- und Nacherbschaft. Dadurch wird auch verhindert, dass die Schwiegertochter an Ihre Erbschaft auf dem Umweg über Ihren Sohn gelangt, was regelmäßig der Fall ist, z.B. wenn Ihr Sohn Sie beerbt und dann in einem eigenen Testament die Schwiegertochter als Erben einsetzt. Auch als gesetzliche Erbin erbt die Schwiegertochter, wenn Ihr Sohn vor der Schwiegertochter stirbt.