Wann ist die Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit ausgeschlossen?

Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit

Wann ist die Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit ausgeschlossen?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat.

§ 2343 BGB Verzeihung
   Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat.

 

 

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