Was bedeutet das „Repräsentationsprinzip“ im Erbrecht? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
„Repräsentationsprinzip“ im Erbrecht: Was ist das?
Das Repräsentationsprinzip ist ein Grundsatz, der bei der gesetzlichen Erbfolge zur Anwendung kommt.
Hintergrund:
Danach wird der Erblasser nach bestimmten Erbordnungen beerbt. Die Erben der ersten Ordnung gehen den Erben der zweiten Ordnung vor, diese den Erben der dritten Ordnung usw. Wenn Erben der niedrigeren Ordnung (z.B. der ersten Ordnung, also Kinder, Enkelkinder, Urenkel ) vorhanden sind können die Mitglieder einer höheren Ordnung (z.B. der zweiten also Eltern des Erblassers, Brüder, Schwestern, Neffen, Nichten) nicht als Erben zum Zuge kommen.
Erklärung:
Innerhalb der Erbordnungen gilt das Repräsentationsprinzip. In der ersten Ordnung wird der Erblasser zum Beispiel von seinen Kindern beerbt. Jedes Kind repräsentiert einen Stamm. Als Repräsentant dieses Stammes schließt das Kind seine eigenen Abkömmlinge (also Enkel oder Urenkel des Erblassers) von der gesetzlichen Erbfolge aus. Das ist das Repräsentationsprinzip.