Wer haftet nach Erbfall – der Vorerbe oder der Nacherbe? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wer haftet nach Erbfall – der Vorerbe oder der Nacherbe?
Frage:
Wie haftet ein Vorerbe bzw. ein Nacherbe, wenn der Nacherbfall noch nicht eingetreten ist?
Antwort:
Der Vorerbe haftet für den Zeitraum, in dem er Vorerbe ist, wie ein gewöhnlicher Alleinerbe. Die Belastung durch die Nacherbschaft spielt für die Haftung des Vorerben keine Rolle.
Der Nacherbe haftet erst dann, wenn er selbst durch Eintritt des Nacherbfalles zum Erben wird. Denn bis zum Eintritt des Nacherbfalls ist das Erbrecht des Nacherben nur aufschiebend bedingt. Bis zum Eintritt der Bedingung haftet der Nacherbe den Nachlassgläubigern gegenüber nicht.