Was haben Milch und Testamente gemeinsam? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was haben Milch und Testamente gemeinsam?
Beide sind nur begrenzt haltbar! Deshalb sollten Testamente alle drei bis fünf Jahre daraufhin überprüft werden, ob sie noch zu den Veränderungen passen, die seit ihrer Errichtung eingetretenen sind (steuerlich, familiär, vermögensmäßig).
Wir Deutschen sind von einer solchen Sorgfalt bei der Planung der eigenen Vermögensnachfolge noch weit entfernt. Weniger als ein Drittel der Bundesbürger können sich dazu durchringen, überhaupt ein Testament zu errichten, und von denen die es tun, nimmt weniger als die Hälfte sachkundigen Rat in Anspruch. Vor Schaden ist aber nur bewahrt, wer Rechtsrat einholt und sein Testament den veränderten Lebensumständen anpasst.