Was ist das „Zentrale Testamentsregister“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist das „Zentrale Testamentsregister“?
Seit 1.1.2012 betreibt die Bundesnotarkammer in Berlin das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Das Register dient dem Auffinden von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden, damit das Nachlassgericht im Sterbefall schnell und vor allem richtig entscheiden kann.
Weitere Infos gibt es unter www.testamentsregister.de