Was ist der Testierwille? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist der Testierwille?
Der Wille, ein Testament zu errichten, also der Wille von Todes wegen zu verfügen. Der Erblasser muss das rechtliche Erklärungsbewusstsein haben, ein Testament errichten zu wollen und nicht bloß beispielsweise den Entwurf eines Testamentes zu schreiben. Wenn Testierwille vorliegt, ist ein Testament wirksam errichtet, wenn die sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen gegeben sind.