Wird Pflegegeld auf die Sozialhilfe angerechnet? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wird Pflegegeld auf die Sozialhilfe angerechnet?
Nein, beim Bezug von Sozialhilfe wird das weitergereichte Pflegegeld bei Angehörigen nicht angerechnet. Die Zweckbestimmung des Pflegegeldes ist es, eine besonders gewissenhafte Pflege durch materielle Anerkennung zu ermöglichen. Diese Zweckbestimmung würde vereitelt, wenn das Pflegegeld, das der Hilfeempfänger an die Pflegeperson weiterleitet, bei dieser als Einkommen einzusetzen wäre.
Bei Nachbarn oder Freunden, die die Pflege übernommen haben, wird das weitergereichte Pflegegeld nur dann als Einkommen im Sinne der Sozialhilfe betrachtet, wenn anzunehmen ist, dass die Pflegetätigkeit auf die Erzielung von Erwerbseinkommen gerichtet ist, d.h. mehrere Personen gepflegt werden.