Selbst ungeborene Kinder können Erbe sein. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Selbst ungeborene Kinder können Erbe sein
Auch ein bei Eintritt des Erbfalls noch nicht geborenes Kind kann Erbe sein. Es muss bereits gezeugt sein und später lebend zur Welt kommen.
Ein solches Kind bezeichnet man als „nasciturus“ (das heißt auf Deutsch: „der noch geboren werdende“).