Grund für die Nachlassinsolvenz. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Grund für die Nachlassinsolvenz
Insolvenzgrund ist neben der Überschuldung auch die Zahlungsunfähigkeit. Stellt der Erbe den Antrag oder ein Nachlasspfleger oder ein Testamentsvollstrecker, reicht als Eröffnungsgrund schon die drohende Zahlungsunfähigkeit.
§ 320 InsO Eröffnungsgründe
Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Beantragt der Erbe, der Nachlassverwalter oder ein anderer Nachlasspfleger oder ein Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.