Was ist mit höchstpersönlichen Rechten im Erbrecht? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist mit höchstpersönlichen Rechten im Erbrecht?
Höchstpersönliche Rechte sind von der Person des Berechtigten nicht lösbar, also unveräußerlich und nicht vererblich, z.B. Familienrechte, persönliche Dienstbarkeiten wie der Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht.
Der Nießbrauch kann als persönliche Dienstbarkeit nicht vererbt werden.