Datum im Testament: Ganz schön wichtig bei mehreren Testamenten. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Datum im Testament: Extrem wichtig bei mehreren Testamenten

Nach dem Gesetz „soll“ im  Testament ein Datum angegeben werden. Fehlt im Testament ein Datum ist es also grundsätzlich dennoch wirksam. Die Angabe des Datums ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen

Die Zeitangabe im Testament beweist den Zeitpunkt, in dem das Testament errichtet wurde. Es kann passieren, dass ein Testament ohne Datumsangabe nicht berücksichtigt wird. Wenn der Testierer zum Beispiel im Verlaufe seines Lebens aufgrund einer Demenz testierunfähig wurde und sich nicht feststellen lässt, wann das Testament ohne Datumsangabe errichtet wurde, ist unsicher, ob der Erblasser das Testament im Zeitpunkt der Testierunfähigkeit errichtet hat. Diese Unsicherheit geht dann zu Lasten derjenigen, die im Testament bedacht sind. Im Zweifel wird das datumlose Testament dann als nichtig angesehen. Die hieraus resultierenden Prozesse sind langwierig und kostenintensiv, da Sachverständigengutachten einzuholen sind. Solche Gutachten sind sehr teuer und meist ist mit der Einholung eines Gutachtens zur Testierfähigkeit nicht getan, sondern es werden noch zusätzlich Gutachten von Schriftsachverständigen eingeholt, um den Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu ermitteln. 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren