🏛️ Wer informiert mich über den Wert der Erbschaft?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht


📌 Kurze Antwort: Niemand tut das für Sie.

Viele Erben glauben, dass das Nachlassgericht den Nachlasswert ermittelt – doch das ist ein Irrtum.
In Deutschland muss der Erbe selbst herausfinden, was und wie viel er erbt.


🧾 Was macht das Nachlassgericht eigentlich – und was nicht?

Das Nachlassgericht ist nicht dafür zuständig, den Wert der Erbschaft zu berechnen. Es übernimmt lediglich:

  • 📜 Die Erteilung des Erbscheins

  • 🔐 Maßnahmen zur Nachlasssicherung – aber nur, wenn völlig unklar ist, wer Erbe ist

Fazit: Das Nachlassgericht schützt keinen Erben vor Schulden oder vor einer ungewollten Erbschaft.


🔍 Wie erfahre ich dann den Wert der Erbschaft?

Sie als Erbe müssen sich selbst informieren, zum Beispiel durch:

  • Durchsicht der Unterlagen des Verstorbenen

  • Nachfrage bei Banken, Versicherungen, Grundbuchamt etc.

  • Gespräche mit Mit- oder Voraus-Erben

  • Sichtung von Hausrat, Immobilien, Schulden und Verträgen

Oft stellt sich dabei erst heraus, ob der Nachlass überschuldet ist.


Und wenn ich das zu spät merke?

Viele Erben bemerken die Überschuldung erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist (6 Wochen ab Kenntnis von Erbschaft und Berufungsgrund). Dann ist die Erbschaft meist wirksam angenommen, insbesondere wenn:

  • ❗ Sie einen Erbschein beantragt haben

  • ❗ Sie Nachlassgegenstände verkauft oder verwertet haben (z. B. bei Haushaltsauflösung)

  • ❗ Sie als Erbe aufgetreten sind

Aber: Keine Panik! Auch wenn die Erbschaft angenommen ist, gibt es rechtliche Wege, um nicht mit dem eigenen Vermögen zu haften.


🛡️ Wie kann ich mich noch retten?

Wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es zwei bewährte Schutzmechanismen:

1. ⚖️ Nachlassverwaltung

Ein gerichtlicher Verwalter regelt den Nachlass. Ihre Haftung bleibt auf den Nachlass beschränkt.

2. 💼 Nachlassinsolvenz

Wie ein Insolvenzverfahren – nur für den Nachlass. Auch hier haften Sie nicht persönlich.

Wichtig: Diese Verfahren müssen rechtzeitig beantragt werden. Es gelten kurze Fristen, sobald Überschuldung bekannt wird!


👨‍⚖️ Mein Rat als Fachanwalt:

Zögern Sie nicht. Wenn Sie unsicher sind:

  • 🔍 Lassen Sie den Nachlass prüfen.

  • 🛑 Tätigen Sie keine voreiligen Handlungen im Namen des Erblassers.

  • 🗓️ Sichern Sie sich rechtzeitig professionelle Beratung.

Fehler in der frühen Phase nach dem Erbfall können teuer werden – oder sogar zur privaten Haftung führen.


📞 Sie haben geerbt und sind unsicher?

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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