Wer kann durch ein Testament nicht Erbe werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wer kann durch ein Testament nicht Erbe werden?

  • Jeder Mensch, der schon vor oder gleichzeitig mit dem Erblasser gestorben ist
  • Ein Kind, das im Zeitpunkt des Erbfalls zwar bereits gezeugt war, aber nicht lebend zur Welt kommt
  • Tiere (Auslegung führt zu Auflage zugunsten der Tiere)
  • Erbengemeinschaften (Auslegung führt zur Erbeinsetzung der einzelnen Miterben)
  • eheliche Gütergemeinschaften  (Auslegung führt zur Erbeinsetzung der Eheleute)
  • beim öffentlichen Testament oder Erbvertrag der bei der Errichtung mitwirkende Notar, Dolmetscher, deren nächste Angehörigen
  • Heimträger und Heimbedienstete bei einer im Einvernehmen mit dem Heimbewohner erfolgten Erbeinsetzung durch den Heimbewohner – der Erbe muss also von der Erbeinsetzung wissen.

 

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