Wer kann durch ein Testament nicht Erbe werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wer kann durch ein Testament nicht Erbe werden?
- Jeder Mensch, der schon vor oder gleichzeitig mit dem Erblasser gestorben ist
- Ein Kind, das im Zeitpunkt des Erbfalls zwar bereits gezeugt war, aber nicht lebend zur Welt kommt
- Tiere (Auslegung führt zu Auflage zugunsten der Tiere)
- Erbengemeinschaften (Auslegung führt zur Erbeinsetzung der einzelnen Miterben)
- eheliche Gütergemeinschaften (Auslegung führt zur Erbeinsetzung der Eheleute)
- beim öffentlichen Testament oder Erbvertrag der bei der Errichtung mitwirkende Notar, Dolmetscher, deren nächste Angehörigen
- Heimträger und Heimbedienstete bei einer im Einvernehmen mit dem Heimbewohner erfolgten Erbeinsetzung durch den Heimbewohner – der Erbe muss also von der Erbeinsetzung wissen.