Durch Einsetzung im Testament Erbe werden. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Durch Einsetzung im Testament Erbe werden
- Jeder Mensch, der länger lebt als der Erblasser
- Ein Kind, das im Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt, aber noch nicht geboren war und lebend zur Welt kommt
- Eine im Zeitpunkt des Erbfalls weder lebende noch gezeugte Person kann aber Nacherbe werden
- Juristische Personen des privaten Rechts, die im Zeitpunkt des Erbfalls schon bestehen, also BGB-Gesellschaft, OHG, KG, rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger Verein, AG, GmbH, KGaA, e.G., PartG.
- Stiftungen, auch wenn sie erst nach dem Erbfall als rechtsfähig anerkannt werden
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- der Staat