Erbschaft oder Vermächtnis
Erbschaft oder Vermächtnis

Durch Einsetzung im Testament Erbe werden. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Durch Einsetzung im Testament Erbe werden

  • Jeder Mensch, der länger lebt als der Erblasser
  • Ein Kind, das im Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt, aber noch nicht geboren war und lebend zur Welt kommt
  • Eine im Zeitpunkt des Erbfalls weder lebende noch gezeugte Person kann aber Nacherbe werden
  • Juristische Personen des privaten Rechts, die im Zeitpunkt des Erbfalls schon bestehen, also BGB-Gesellschaft, OHG, KG, rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger Verein, AG, GmbH, KGaA, e.G., PartG.
  • Stiftungen, auch wenn sie erst nach dem Erbfall als rechtsfähig anerkannt werden
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • der Staat

 

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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