Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Rottweil, Radolfzell, Villingen-Schwenningen.
Wie erfasst der Fiskus Mietimmobilien für die Erbschaftsteuer?
Für alle Erben gilt: Mietimmobilien werden zu 90 % ihres Marktwertes besteuert; der Fiskus zieht bei Mietobjekten also 10 % des tatsächlichen Wertes ab. Dann helfen nur noch die Freibeträge. Diese belaufen sich bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern auf 500.000,00 €, bei Kindern auf 400.000,00 €, bei Enkeln 200.000,00 €, Urenkeln 100.000,00 € und für alle anderen nur auf 20.000,00 €.