Öffentlich-rechtliche Verfügungsbeschränkungen . Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Öffentlich-rechtliche Verfügungsbeschränkungen stehen nicht im Grundbuch
Öffentlich-rechtliche Verfügungsbeschränkungen sind öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Verfügungsfreiheit hinsichtlich eines Grundstücks, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, z.B.
- Vorkaufsrecht der Gemeinde
- Baulasten
- Beschränkungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz