Beweise beim Antrag auf einen Erbschein. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Beweise beim Antrag auf einen Erbschein
Der Antragsteller hat die Zeit des Todes des Erblassers und den Fortfall einer den Antragsteller von der Erbfolge ausschließenden Person durch öffentliche Urkunden zu beweisen; ebenso der gesetzliche Erbe das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht. Der Testamentserbe hat das Testament vorzulegen, auf dem sein Erbrecht beruht.