Wie ordnet man das Erbrecht im System der dinglichen Rechte ein? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie ordnet man das Erbrecht im System der dinglichen Rechte ein?
Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte, die gegenüber jedermann wirken.
Hierbei werden unterschieden:
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Sachenrechte
d.h. Recht an körperlichen Gegenständen, z.B. Eigentum, Nießbrauch, Pfandrecht -
Immaterielle Güterrechte
d.h. Rechte an unkörperlichen Gegenständen, also auch z.B. das Urheberrecht ist ein Sachenrecht -
Rechte an Güterinbegriffen = Gütergesamtheiten
d.h. an einem Sondervermögen, wie z.B. dem Erbrecht