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Wie ordnet man das Erbrecht im System der dinglichen Rechte ein? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Wie ordnet man das Erbrecht im System der dinglichen Rechte ein?

Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte, die gegenüber jedermann wirken. 

Hierbei werden unterschieden:

  • Sachenrechte
    d.h. Recht an körperlichen Gegenständen, z.B. Eigentum, Nießbrauch, Pfandrecht

  • Immaterielle Güterrechte
    d.h. Rechte an unkörperlichen Gegenständen, also auch z.B. das Urheberrecht ist ein Sachenrecht

  • Rechte an Güterinbegriffen = Gütergesamtheiten
    d.h. an einem Sondervermögen, wie z.B. dem Erbrecht 

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