Wie lange bleibt die durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilte Vorsorgevollmacht in Kraft? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie lange bleibt die durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilte Vorsorgevollmacht oder Bankvollmacht in Kraft?

Bis dem Dritten (z.B. der Bank) das Erlöschen durch den Vollmachtgeber mitgeteilt wird. Die Vollmacht kann auch durch den Erben oder einen Miterben widerrufen. Bei einem Widerruf durch einen Miterben gilt sie zwar für die anderen Miterben weiter, da aber z.B. Bankverfügungen nur durch alle Miterben gemeinsam vorgenommen werden dürfen, ist das Bankkonto des Erblassers durch den Widerruf eines Miterben blockiert. 

§ 170 BGB Wirkungsdauer der Vollmacht
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.

 

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