Wie sichere ich mir das Grundstück, wenn mein Vater noch nicht übergeben will?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie sichere ich mir das Grundstück, wenn mein Vater noch nicht übergeben will?
Frage:
Mein Vater hat mir das elterliche Hausgrundstück versprochen,
- z.B. weil ich in seinem Betrieb mitarbeite und unter Wert bezahlt werde
- z.B. weil ich ihn pflege
- z.B. weil ich einen Anbau auf dem Haus errichtet habe, in dem ich wohne und das Dach und die Fenster im gesamten Haus auf meine Kosten saniert habe.
Er will aber noch nicht zu seinen Lebzeiten das Haus auf mich übergeben. Wie kann ich mich absichern?
Antwort:
Zunächst müssen sie mit ihm einen Erbvertrag schließen, in dem Ihnen das Grundstück vermacht wird. Diesen Erbvertrag kann er ohne Ihre Mitwirkung nicht mehr abändern. Wenn er also hinter Ihrem Rücken ein anderes Testament schreibt ist dieses Testament hinsichtlich des im Erbvertrag vermachten Grundstücks unwirksam.
Allerdings verhindert der Erbvertrag nicht, dass Ihr Vater das Hausgrundstück noch zu seinen Lebzeiten verkaufen oder mit einer Grundschuld belasten oder verschenken könnte. Gegen eine Schenkung wären Sie erst nach dem Tod ihres Vaters geschützt. Sie könnten das Grundstück dann vom Beschenkten herausverlangen, wenn das Haus bzw. wenn es verkauft wurde, das Geld oder sonst ein Gegenwert noch da ist. Diese Sicherung reicht nicht aus.
Hier kann durch eine sogenannte Vormerkung im Grundbuch eine Sicherung geschafft werden. Das erreicht man folgendermaßen: Ihr Vater muss sich Ihnen gegenüber zusätzlich (z.B. im Erbvertrag) verpflichten, das Haus nicht ohne ihre Zustimmung zu verkaufen, zu verschenken oder zu belasten. Weiter muss vereinbart werden, dass er das Haus unter Nießbrauchvorbehalt auf sie übertragen muss, wenn er gegen diese Verpflichtung verstößt. Diesen Übertragungsanspruch können sie durch eine Vormerkung im Grundbuch sichern lassen. Damit wird verhindert, dass Ihr Vater das Grundstück verkaufen, verschenken oder belasten kann.