Wo kann ich erfahren welchen Güterstand der Erblasser hatte? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wo kann ich erfahren welchen Güterstand der Erblasser hatte?
Ob der Erblasser im
- gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte oder in
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft oder
- fortgesetzter Gütergemeinschaft
könnte in das Güterrechtsregister beim Amtsgericht eingetragen sein. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis aber so gut wie kein Gebrauch gemacht ist, so dass die Einkunft ins Güterrechtsregister, die jedem frei steht, in der Regel nicht weiter hilft.
Sofern ein berechtigtes Interesse besteht kann aber beim Geburtsstandesamt des Erblassers nachgefragt werden; denn alle Abweichungen vom gesetzlichen Güterstand sind von den Notaren, die die Eheverträge beurkunden, dem Geburtsstandesamt zu melden.