Warum im Erbrecht so gestritten wird: Der Pflichtteil

Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Zehn Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird

Grund 6: Pflichtteil

Pflichtteilsberechtigt sind die Eltern, der Ehegatte und die Abkömmlinge des Verstorbenen. Aber: Hinterlässt der Erblasser Kinder, bekommen die Eltern keinen Pflichtteil.

Der Pflichtteil ist immer nur ein Geldanspruch, also Eigentum an Nachlassgegenständen erhält der Pflichtteilsberechtigte nicht.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wäre ein Sohn z.B. gesetzlicher Erbe zu einem Viertel, betrüge sein Pflichtteil ein Achtel des Verkehrswertes des gesamten Nachlasses.

Streitpunkte:
a) Umfang des Nachlasses

Zwar hat der Pflichtteilsberechtigte gegen den Erben einen Auskunftsanspruch bezüglich des Nachlasses, aber oft mauern und lügen die Erbe, verschweigen Vermögensgegenstände. Das stiftet höchsten Unmut. Der Pflichtteilsberechtigte kann aber verlangen, dass der Erbe die Richtigkeit seiner Auskunft eidesstattlich versichert. Dann wird es gefährlich für ihn, weil eine falsche Versicherung hohe Strafe nach sich zieht. Die Harmonie ist auf jeden Fall zerstört.

b) Wert des Nachlasses

Der Pflichtteil hängt ab vom Wert des Nachlasses. Hier besteht hohes Streitpotenzial, vor allem bei Immobilien. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass der Erbe das Haus von einem Gutachter bewerten lässt. Der aber wird vom Erben beauftragt und liefert häufig einen diesem günstigen, niedrigen Verkehrswert, den wiederum der Pflichtteilsberechtigte nicht akzeptiert. Gleiches gilt bei der Bewertung von Unternehmen, Schmuck usw. Gutachterschlachten sind oft die Folge.

Grund 7

 

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