Kontrollratsgesetz Nr. 45: Wiederherstellung der Anerbenrechte. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kontrollratsgesetz Nr. 45: Wiederherstellung der Anerbenrechte
Das ursprünglich zersplitterte deutsche Höferecht wurde 1933 durch das Reichserbhofgesetz vereinheitlicht. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 aus dem Jahr 1947 wurden das Reichserbhofgesetz aufgehoben und die ursprüngliche Rechtslage wiederhergestellt.
Für den Bereich der Britischen Besatzungszone wurde die Höfeordnung erlassen, die als partielles Bundesrecht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg bis heute gilt. In den anderen Bundesländern traten alte oder neue Anerbenrechte in Kraft. Zum Beispiel das Badische Hofgütergesetz, das Württembergische Anerbenrecht, die Höfeordnung für Rheinland Pfalz, die Hessische Landgüterordnung, das Bremische Höfegesetz und die Höfeordnung für Brandenburg.