🧾 Anordnung eines Nacherben
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
⚖️ Was ist ein Nacherbe?
Wenn der Erblasser (E) in seinem Testament einen Vorerben (V) und einen Nacherben (N) einsetzt, bedeutet das:
👉 Der Vorerbe erbt zunächst – aber nur auf Zeit.
👉 Sobald ein bestimmter Zeitpunkt oder ein Ereignis eintritt (meist der Tod des Vorerben), wird der Nacherbe zum vollwertigen Erben.
⏳ Gilt die Nacherbfolge unbegrenzt?
Nein. Es gibt eine gesetzliche Höchstfrist:
Nach 30 Jahren ab dem Tod des Erblassers wird die Einsetzung eines Nacherben grundsätzlich unwirksam.
📌 Beispiel:
Stirbt E im Jahr 2000, und ist V als Vorerbe eingesetzt, endet die Nacherbfolge spätestens im Jahr 2030, es sei denn, eine Ausnahme greift.
⚠️ Ausnahmen: Wann bleibt die Nacherbfolge trotzdem wirksam?
👤 Ausnahme 1: Ereignisbezogene Personenklausel
Die Nacherbeneinsetzung bleibt auch nach 30 Jahren gültig, wenn sie sich auf ein konkretes Ereignis bei einer lebenden oder zumindest gezeugten Person bezieht.
🧠 Beispiel:
Der Erblasser E bestimmt: „Mein Sohn V wird Vorerbe, mein Enkel N wird Nacherbe beim Tod meines Sohnes V.“
→ V lebte bei E’s Tod.
→ Stirbt V auch erst 70 Jahre später, wird N dennoch Nacherbe.
👶 Ausnahme 2: Geburt weiterer Geschwister als Nacherben
Die Nacherbfolge gilt auch über die 30 Jahre hinaus, wenn sie vorsieht, dass ein später geborener Bruder oder eine Schwester von V oder N Nacherbe werden soll.
📌 Beispiel:
E schreibt ins Testament: „V ist Vorerbe. Falls ihm ein Bruder oder eine Schwester geboren wird, soll dieser/diese ebenfalls Nacherbe sein.“
→ Auch wenn die Geburt nach Ablauf der 30 Jahre erfolgt, bleibt die Regelung wirksam.
🧭 Fazit:
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Die Nacherbeneinsetzung fällt nach 30 Jahren weg, wenn keine Ausnahme greift.
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In bestimmten Fällen bleibt sie dauerhaft wirksam, insbesondere bei personengebundenen Ereignissen oder bei der Geburt weiterer Geschwister-Nacherben.